Einwendungen bis 30. März 2022 möglich
Kartierung der Gewässerrandstreifen im Landkreis Freising abgeschlossen

Abens bei Hirnkirchen (Markt Au in der Hallertau) im Landkreis FreisingZoombild vorhanden

© WWA München

Seit August 2019 müssen in Bayern Gewässerrandstreifen eingehalten werden. Jetzt ist die Kartierung der Gewässer im Landkreis Freising abgeschlossen, wie das Wasserwirtschaftsamt (WWA) München informiert.

Die Gewässer wurden von der Wasserwirtschaftsverwaltung vor Ort individuell begutachtet und anhand einheitlicher Kriterien eingestuft. Wichtig ist, dass die Pflicht zur Anlage von Gewässerrandstreifen nach Volksbegehren bereits heute besteht. Jede/r betroffene Landwirt/in muss an eindeutig erkennbaren natürlichen Gewässern einen Gewässerrandstreifen einhalten. Dort ist dann die Nutzung für den Acker- und Gartenbau verboten. An künstlichen Gewässern sowie an Verrohrungen, Straßenseitengräben, die Bestandteile der Straße sind, und an "grünen Gräben" mit eindeutigem Grasbewuchs sind hingegen keine Gewässerrandstreifen erforderlich.

  • Das Wasserwirtschaftsamt München hat im Landkreis Freising Gewässer in einer Länge von ca. 1.260 km vor Ort überprüft.
  • Das Ergebnis zeigt, dass an ca. 72 % der Gewässer bzw. an 910 Kilometern Fließgewässer ein Gewässerrandstreifen nach dem Volksbegehren notwendig ist.

Der positive Beitrag für den Gewässerschutz wird deutlich, wenn man sich die Länge bildlich vorstellt. Die Fahrtstrecke von München nach Rom beträgt ebenfalls etwa 900 km.

Bewirtschaftungsvorgaben für die Gewässerrandstreifen

Die Bewirtschaftenden ufernaher Grundstücke erhalten mit der Veröffentlichung der Karten Klarheit und Planungssicherheit.

  • An den dargestellten Gewässern muss ein Gewässerrandstreifen in einer Breite von mindestens 5 Metern eingehalten werden.
  • An den großen natürlichen Gewässern, den Gewässern 1. und 2. Ordnung (Isar, Amper, Moosach, Sempt und Glonn), sind es auf staatlichen Grundstücken 10 Meter.

Die Begehungen vor Ort haben gezeigt, dass die Randstreifen zum aller größten Teil bereits von den Flächenbewirtschaftern angelegt wurden. An den kleinen randstreifenpflichtigen Gewässern liegt aber häufig kein ausreichender Abstand vor. Gerade dort werden die Hinweiskarten für Klarheit bei den Landwirten sorgen und damit zum Schutz vor Nährstoffeinträgen beitragen.

Karten der Gewässerkulisse sind gemeindeweise online verfügbar

Die Ergebnisse wurden jetzt vom Wasserwirtschaftsamt München in übersichtlichen Karten aufbereitet. Sie werden ab Donnerstag, 17.02.2022, gemeindeweise im Internetauftritt des Wasserwirtschaftsamts München veröffentlicht. Betroffene Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer haben dann sechs Wochen Zeit (bis 30.März 2022), um schriftliche Rückmeldung an das Wasserwirtschaftsamt München per E-Mail zu geben.

Strittige Gewässerabschnitte werden im Anschluss mit dem Wasserwirtschaftsamt gemeinsam erörtert. Danach wird die finale Kulisse an das Landesamt für Umwelt übergeben. Dieses veröffentlicht sie zum 1. Juli 2022 im UmweltAtlas Bayern.

Wasserwirtschaftsamt München
E-Mail: poststelle@wwa-m.bayern.de
Internet: Wasserwirtschaftsamt München Externer Link

Landesamt für Umwelt
Internet: UmweltAtlas Bayern Externer Link