Im Umfeld des Flughafens München
Änderung bei der Genehmigung von Drohnenflügen
Für Flüge mit Drohnen der „offenen“ Betriebskategorie in der Umgebung des Flughafens München ist seit dem 25.07.26 eine Genehmigung durch das Luftamt Südbayern erforderlich. Die bislang per Allgemeinverfügung erteilte Genehmigung musste aufgrund des erhöhten Drohnenflugaufkommens geändert werden.
Drohnen bzw. unbemannte Luftfahrzeugsysteme (kurz „UAS“) werden zunehmend in der Landwirtschaft eingesetzt, z.B. bei der Bergung von Rehkitzen und der Ausbringung von Trichogramma im Mais. Diese sog. Agrardrohnen werden entweder in der „offenen“ oder der „speziellen“ Betriebskategorie betrieben.
Für Drohnenflüge in der „offenen“ Betriebskategorie gelten folgende Voraussetzungen:
- Genehmigung nach § 21i Abs. 1 LuftVO des Luftamts Südbayern (Regierung von Oberbayern) für Flüge in geografischen Gebieten von Flughäfen (nach §21h Abs. 3 Nr. 2 LuftVO) (dunkelroter Bereich in nachfolgender Abbildung) und
- eine Flugverkehrskontrollfreigabe (nach § 21 Abs. 1 Nr. 5 LuftVO) der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) für Aufstiege innerhalb der Kontrollzone des Flughafens (hell- und dunkelroter Bereich in nachfolgender Abbildung).
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Seit März 2024 wurde die Genehmigung nach § 21i Abs. 1 LuftVO per Allgemeinverfügung der Regierung von Oberbayern (Aktenzeichen 3747.25_02-1-17) für Drohnenflüge der Betriebskategorie „offen“ erteilt. Ein eigener Antrag war nicht notwendig. Somit war für den Drohnenflug in diesem Bereich grundsätzlich nur eine Flugverkehrskontrollfreigabe erforderlich.
Die Allgemeinverfügung musste aufgrund des hohen Drohnenflugaufkommens am Flughafen München geändert werden (vgl. Bekanntmachung vom 24. Juli 2026; Gz. ROB-SG25-3747-02-1-17).
Ab dem 25. Juli 2026 ist für Drohnenflüge innerhalb des geografischen Gebietes des Flughafens München (dunkelroter Bereich der Abbildung) wieder ein Antrag nach § 21i Abs. 1 LuftVO beim Luftamt Südbayern zu stellen. Das Antragsformular sowie weitere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie unter: Unbemanntes Fluggerät; Beantragung einer Erlaubnis für den Betrieb in einem geografischen UAS-Gebiet - Regierung von Oberbayern.
Bei Rückfragen ist das Luftamt Südbayern unter flugbetrieb@reg-ob.bayern.de bzw. 089/2176-2280 erreichbar.

