Tierhaltung
Unser Amt ist direkter Ansprechpartner für landwirtschaftliche Unternehmerinnen und Unternehmer in Fragen des Tierwohls und der Tierhaltung in der Nutztierhaltung mit Schwerpunkt bei den Nutztierarten Rinder (z. B. Milchkühe, Mutterkühe, Fleischrinder), Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel, Gehegewild und Pferde.
Ansprechpartner ist das Sachgebiet Landwirtschaft unseres Amtes.
Meldungen
Antragstellung im Juni möglich
Bayerisches Programm Tierwohl (BayProTier) 2024
© StMELF
Der Umbau der Nutztierhaltung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Landwirte sind bereit, diesen Weg mitzugehen. Aber die Kosten können sie nicht allein stemmen. Das Bayerische Programm Tierwohl unterstützt: Es gleicht laufende Kosten für mehr Tierwohl wie z. B. Kosten für zusätzliche Arbeit oder Einstreu im Bereich der Schweinehaltung sowie bei der Haltung von Mast- und Aufzuchtrindern aus. Eine Antragstellung ist im Juni 2024 über iBALIS möglich.
Weitere Infos - Staatsministerium
Der Verpflichtungszeitraum gilt von 01.07.2024 bis 30.06.2025.
Für Mast- und Aufzuchtrinder werden 220 € je GV, für Mastschweine 70 € je Platz, für Zuchtsauen bis zu 150 € je Zuchtsau und für Aufzuchtferkel 32 € je Platz bis zur tierindividuellen Obergrenze gewährt.
Voraussetzungen für die Teilnahme an BayProTier (unter anderem):
- Außenklimareiz
- vergrößertes Platzangebot
- Teilnahme am Programm "geprüfte Qualität Bayern (GQB)" oder am "Bio-Siegel-Bayern"
Die Zertifizierung des Qualitätssiegels GQB oder Bayerischen Bio-Siegel muss bis zur Antragstellung vorliegen. Ebenfalls wird bei einer Fördersumme von über 5.000 Euro bei konventionellen Betrieben eine Stellungnahme zu den betrieblichen Voraussetzungen benötigt. Die Stellungnahme muss bis zur Antragstellung vorliegen. Es können keine Unterlagen nachgereicht werden.
WICHTIG: Melden Sie sich deshalb telefonisch bis spätestens 15.05.2024 an, wenn Sie eine Stellungnahme bzw. eine Zertifizierung eines Qualitätssiegels benötigen!
Bei Anmeldung neuer Betriebe nach dem 15.05.2024 kann eine fristgerechte Abarbeitung vor Antragstellung nicht garantiert werden.
Telefonische Anmeldung für fachliche Stellungnahme
LKV e.V. und LKV Beratungsgesellschaft mbH
Tel.: 0152 38850 440
QAL GmbH
Tel.: 08139 80270
Telefonische Anmeldung für Zertifizierung
LQB
Tel.: 08139 9368-30
Die Stellungnahme zu den betrieblichen Voraussetzungen kann für die neue Antragstellung 2024 hergenommen werden. Bei größeren Änderungen im Betrieb, wie zum Beispiel Umbaumaßnahmen, wird eine neue Stellungnahme benötigt. Diese muss bis zur Antragstellung vorliegen.
Der Zahlungsantrag für die Förderperiode 2023/2024 muss im Juli bis August 2024 gestellt werden. Für die neue Förderperiode wird der Zahlungsantrag voraussichtlich gleich mit der Antragstellung beantragt.
Bei Fragen zum Programm können Sie sich jederzeit an Ihre/n Ringberater/in, Fachberater/in Rindermast bzw. Schweinehaltung oder an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Sachgebiet L 2.2, wenden.
Online-Infoveranstaltung am 6. Mai 2024, 19:30 Uhr
BayProTier für Betriebe mit Zuchtsauen, Ferkelaufzucht und Schweinemast
© AELF Töging
Die Beraterteams zur Schweinehaltung an den überregionalen Sachgebieten 2.3T veranstalten in Zusammenarbeit mit den ÄELF und dem Staatsministerium am Montag, 6. Mai 2024 um 19:30 Uhr eine bayernweite Online-Infoveranstaltung zum Förderprogramm und zur Antragstellung BayProTier für Betriebe mit Zuchtsauen, Ferkelaufzucht und Schweinemast. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Teilnahme in Webex
Netzwerk Fokus Tierwohl, 7. und 8. Mai 2024
Informationstage "Zukunftsorientierte Rindermast"
© Tobias Hase / StMELF
Wie kann die Rindermast zukunftsorientiert gestaltet werden? Antworten finden Sie bei den Informationstagen am 7. Mai in Triesdorf und am 8. Mai 2024 in Grub, jeweils von 8:30 bis 15:30 Uhr. Innovative Konzepte sollen Rentabilität, Umweltschutz und Tierwohl in Einklang bringen und die Sicherheit für Landwirte erhöhen.
Anmeldung und weitere Informationen - LfL
ASP-Früherkennungsprogramm nutzen
Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich aus
Die Afrikanische Schweinepest breitet sich in Deutschland weiter aus. Schweinehaltenden Betrieben in Bayern wird empfohlen, am ASP-Früherkennungsprogramm, der sog. Statusuntersuchung, teilzunehmen. Ein großes Risiko, die Tierseuche zu verbreiten, sind Lebensmittel aus Haus- oder Wildschweinefleisch. Ein achtlos weggeworfenes Wurstbrot kann ausreichen, um das Virus zu übertragen.
Afrikanische Schweinepest - Staatsministerium
© H.-J. Fünfstück/www.5erls-naturfotos.de
In den Gemeinden Egmating, Glonn und Baiern ist die Förderkulisse Herdenschutz Wolf zum 27. Februar 2024 erweitert worden. Grund für die Erweiterung ist der Nutztierriss durch einen Wolf Anfang Februar im Landkreis München, direkt an die Gemeinden angrenzend. Mehr
Unter dem Motto "Mehr Tierwohl in oberbayerischen Ställen" fand der diesjährige Milchviehtag des AELF Ebersberg-Erding und des Verbandes für landwirtschaftliche Fachbildung Erding statt. Mehr
Kathi und Ludwig Aigner
Familie Aigner aus Altham hat vor gut einem Jahr das Risiko gewagt und einen neuen, dem Tierwohl angepassten Stall für rund 330 sogenannte Strohschweine errichtet. Die Investitionssumme war hoch, denn auch die Anforderungen an Bau und Haltungsform waren es: Mehr Platz pro Tier, Einstreu, eine extra Box für kranke Tiere und Regionalität. Auch die Schweine sind waschechte „Erdinger“, von Anfang bis Ende. Haben sich Aufwand und Investition gelohnt? Mehr
Seit dem 01.01.2023 gilt:
Meldepflicht gemäß Tierarzneimittelgesetz (TAMG)
Ihre Tierhaltung ist gemäß § 26 Abs. 1 Viehverkehrsverordnung angezeigt, weshalb Sie als Rinderhalter, Schweinehalter oder Hühnerhalter registriert sind? Wir möchten Sie erneut darauf hinweisen, dass Sie von den seit 01.01.2023 geltenden neuen Meldepflichten gemäß Tierarzneimittelgesetz (TAMG) betroffen sein könnten. Bitte informieren Sie sich beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelhygiene und prüfen Sie Ihre Meldepflichten.
Mehr Tierwohl - diese Forderung ist auch im Interesse der Landwirte, aber damit Kuh, Schwein, Huhn und Co. sich wohlfühlen, muss alles stimmen, vom Auslauf übers Futter, Luft und Licht bis hin zum Platzangebot. Trotz großem Planungsaufwand und gewaltigen Investitionssummen hat Ludwig Aigner aus Erding-Altham für seine Mastschweine eine moderne Außenklima-Wohlfühloase mit Stroh-Einstreu gebaut. Mehr
Gegen Übergriffe durch den Wolf
Förderung von Herdenschutzmaßnahmen
Zur Unterstützung der bayerischen Weidetierhalter werden ab sofort in den Gebieten mit Wolfpräsenz Herdenschutzmaßnahmen zu 100 Prozent gefördert. Dazu zählen z.B. der Bau von Zäunen und die Anschaffung mobiler Ställe zum Schutz gegen Wölfe.
Förderprogramm - Staatsministerium
Schwerpunkte
Schwerpunktberatung für schweinehaltende Betriebe
Die Schwerpunktberatung zur Haltung und Fütterung unterstützt schweinehaltende Betriebe bei der Umsetzung gesetzlicher Anforderungen. Das Tierwohl und die Einhaltung der Vorgaben der Düngegesetzgebung stehen im Vordergrund. Ziel ist es, die Zahl der Betriebe sowie der Zucht- und Mastschweine in Bayern zu stabilisieren.
Schwerpunktberatung - Staatsministerium