Aufarbeitung von Schneebruchschäden
Neue Fördermaßnahme Jungbestandspflege nach Schadereignissen

Wald mit umgeknickten Bäumen im Vordergrund

© Lisa Beckert

Der Nassschnee Ende letzten Jahres hat in unseren regionalen Wäldern Schäden hinterlassen. Um die Aufarbeitung der zum Teil stark geschädigten Bestände zu unterstützen, wurde ein neuer Fördertatbestand eröffnet. Nachfolgend möchten wir über die Fördervoraussetzungen der neuen Maßnahme „Jungbestandspflege nach Schadereignis in Beständen über 15 Meter Oberhöhe“ informieren:

Fördervoraussetzungen

  • Flächigkeit: Es dürfen nur flächige Schäden berücksichtigt werden. Aufgrund der Bagatellgrenze muss die gesamte Förderfläche mindestens 0,4 ha betragen. Eine Förderung von Einzelschäden ist nicht möglich. Das Zusammenfassen mehrere flächiger Schäden zu einer Maßnahme ist möglich. Unter flächigen Schäden zählen Schneebruchschadflächen mit einem Durchmesser von einer halben Baumlänge (ca. 15 m) bis zu maximal zwei Baumlängen (ca. 60 m). Ab einer Flächengröße einer Einzelschadfläche von über zwei Baumlängen (ca. 60 m) kommt der Fördertatbestand „Jungbestandspflege nach Schadereignis über 15 m Oberhöhe“ nicht mehr in Betracht, diese Fläche kann im Rahmen der Wiederaufforstungsförderung bezuschusst werden.
  • Bestandsalter: Die Pflege in Beständen, die die halbe Umtriebszeit bereits überschritten haben, ist nicht förderfähig. D.h. fichtendominierte Bestände dürfen maximal 40 Jahre alt sein.
  • Defizitär: Eine gewinnbringende Aufarbeitung und Vermarktung schließen die Förderung aus. Bei der derzeitigen Holzmarktlage (inkl. Brennholzmarkt) ist dieses Kriterium nur sehr schwer einzuhalten. Sollte am Ende ein Plus rauskommen, ist die Maßnahme nicht förderfähig.

Antragsstellung

Die Antragstellung ist bis Ende Februar 2024 möglich. Die Maßnahmen müssen aufgrund der Waldschutzwirksamkeit (Borkenkäfer) bis spätestens Ende März 2024 abgeschlossen sein.

Bitte prüfen Sie Ihren Bestand auf die o.g. Kriterien. Wenn die Bedingungen erfüllt sind, können Sie sich gerne bezüglich eines Termins bei der jeweils zuständigen Revierleitung melden. Die Ansprechpartner finden Sie auf unserer Homepage. Nach Einschätzung des AELF Ebersberg-Erding befinden sich im Dienstgebiet nur wenige Waldflächen, bei welchen die Förderkriterien zutreffen.

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