Wildlebensraumberatung
Fördermöglichkeiten für Heckenpflanzungen und Heckenpflege

Vor dem Holler muss man den Hut dreimal ziehen, so lautet eine alte Redensart. Einmal für die Blüten, einmal für die Früchte und einmal für sein Holz. Dies lässt sich übertragen auf die Hecken in unserer Kulturlandschaft. Sie bereichern unsere Kulturlandschaft auch heute noch auf vielfältige Art und Weise.

Hecken als Alleskönner

Die Hecke mit ihren Säumen ist ein faszinierender Lebensraum für zahlreiche Pflanzen und Tiere. Die außerordentlich vielfältige Struktur auf engstem Raum bietet zahlreiche nebeneinanderliegende, variierende Lebensräume. Verschiedenste Tieren nutzen gleichzeitig und ganzjährig ihre Funktionen als Nahrungsbiotop, Brut- und Aufzuchtplatz, Ruhestätte und Winterquartier.
"Auf die Heckenpflanzen sind viele hochspezialisierte Tierarten angewiesen", so Wildlebensraumberaterin Dr. Franziska Müller-Waldeck vom AELF Ebersberg-Erding.

So zum Beispiel der Neuntöter, der seine Beute auf die Dornen von Weißdorn oder Schlehe aufspießt. Nebenbei prägen die Hecken unser Landschaftsbild. Für den Biotopverbund sind Hecken und Feldgehölze als Strukturelemente unverzichtbar und wirken der Verinselung von Lebensräumen entgegen.

Landschaftselement mit Tradition und Win-Win Effekt

Wie kamen die Hecken in die Landschaft und welche Bedeutung hatten sie für die Bauern? Hecken entstanden einst auf Rainen oder an Gräben. Sie grenzten Felder oder Weiden ab oder stockten entlang von Wegen. Dornensträucher wie die Schlehen bildeten natürliche Zäune. Die Hecken versorgten ihre Besitzer mit Wildfrüchten wie Hagebutten für Marmeladen oder Schlehen zum Brennen und natürlich mit dem Rohstoff Holz. Das Holz wiederum wurde nicht nur als Brennholz, sondern auch zum Drechseln oder Schnitzen verwendet. Viele Heckenpflanzen haben gleich mehrfachen Nutzen für die Bauern gehabt, so wie der Holler mit Blüten, Früchten und Holz.

Außerdem brechen Hecken den Wind und schützen die Böden vor Austrocknung. Sie schützen vor Erosion und sorgen für Wasserrückhalt in der Fläche. Hecken sind auch Lebensraum für viele Nützlingsarten, die den biologischen Schutz der Felder unterstützen – egal ob man an den Marienkäfer denkt, der die Läuse vertilgt oder an verschiedene Räuber, die die Mäuse in Schach halten.

Staatliche Förderprogramme für Neupflanzungen und Pflege

Aufgrund all der genannten Vorzüge von Hecken werden über staatliche Förderprogramme Anreize geschaffen, Hecken neu zu pflanzen. Mit dem Kulturlandschaftsprogramm gewährt Bayern bereits seit 1988 den Landwirten Ausgleichszahlungen für freiwillige umweltschonende Bewirtschaftungsmaßnahmen.
KULAP Maßnahme I88

Die KULAP Maßnahme I88 – Anlage von Struktur und Landschaftselementen – richtet sich insbesondere an Landwirte. Über die Maßnahme kann 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Neuanpflanzung einer Hecke auf landwirtschaftlicher Fläche gefördert werden. Der Antrag auf diese investive Fördermaßnahme kann ganzjährig gestellt werden. Im Anschluss an die Pflanzung kann zusätzlich die Flächenbereitstellung für die Hecke mit 40 € fünf Jahre lang gefördert werden (KULAP-Maßnahme K88). Im Rahmen der fachgerechten Pflege werden Heckenabschnitte entweder „plenterweise“, also einzelstammweise genutzt oder „auf den Stock“ gesetzt.

Durch diese abschnittsweisen Verjüngungsschnitte, die sogenannte ‚Erneuerung‘ soll die ökologische Funktionsfähigkeit der Hecke erhalten bleiben. Eine unterlassene Pflege führt nicht, wie oft fälschlich angenommen, zu einer Biotopaufwertung, sondern eher zu einer Verringerung der Artenvielfalt. Hecken haben nämlich die Eigenschaft, bei unterlassener Pflege innen zu verkahlen und zu vergreisen. So wird das Nahrungsangebot für viele Tierarten stark reduziert. Nur ein regelmäßiger Stockhieb mit dem anschließenden frischen Austrieb kann hier Abhilfe schaffen. Um nicht den gesamten Lebensraum auf einmal zu verändern und um die Strukturvielfalt zu erhalten, fordert die fachgerechte Pflege eine abschnitts- oder plenterweise Erneuerung von Hecken.

KULAP Maßnahme I80
Mit der KULAP Maßnahme I80 - Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen – können Landwirte den Pflegeschnitt fördern lassen.
Weiterführende Informationen zu dem aktuellen Kulturlandschaftsprogramm geben die Wildlebensraumberater der zuständigen Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF).
Auch für Kommunen und Privatleute gibt es unter bestimmten Voraussetzungen attraktive Förderprogramme über die Landschafts – und Naturparkrichtlinien (LNPR). Hierzu informiert die Untere Naturschutzbehörde oder der Landschaftspflegeverband.