Förderung

Meldungen

Ausnahmeregelung
Freigabe der Futternutzung auf Brachen

Aufgrund der witterungsbedingten Futterknappheit dürfen Landwirte in den Landkreisen Erding, Freising und München, nicht jedoch in Ebersberg, in diesem Jahr den Aufwuchs von Brachflächen mit beantragtem Nutzungscode 590, 591, 918 als Futtermittel nutzen oder an Nachbarbetriebe abgeben. Der Umbruch der stillgelegten Fläche ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht zulässig. Ausgenommen sind Brachen (ungenutzte Äcker oder Wiesen), die über das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) oder Vertragsnaturschutzprogramm (VPN) gefördert werden.
Auch auf den Ackerflächen, die bereits jetzt als Brache für 2024 vorgesehen sind, darf der Anbau nicht zur Futternutzung verwendet werden. Die politische Entscheidung dazu ist ebenfalls angestrebt, steht allerdings noch aus. Die Futternutzung der Fläche muss dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) möglichst vor Aufnahme der Nutzung mitgeteilt werden. In dringenden Fällen spätesten nach 15 Werktagen über die Mitteilungsfunktion (als Nutzung wegen Futterknappheit) im Online-Serviceportal iBALIS. Das Landwirtschaftsministerium weist aber ausdrücklich darauf hin, dass die Nichtanzeige zu einer Sanktion im Rahmen der Konditionalität führen kann. 

Anmeldung mit Betriebsnummer und PIN - iBALIS Externer Link

Unter Mitteilungen (steht nach dem Anklicken von Start in der Mitte des Bildschirms) - Meldungen/Anzeigen muss "11 - Nutzung von Stilllegung (Futterknappheit)" gewählt werden. Dann müssen im Textfeld nur noch die für die Futternutzung vorgesehenen Flächen (Feldstücke und Schläge) angegeben werden

Förderantragstellung startete im Sommer 2023 wieder
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital)

Drohne über Weinreben

Für Landwirte, die z. B. in Agrarsoftware, chemiefreie Beikrautregulierung oder in Sensorik in der Tierhaltung investieren wollen, ist die Förderantragstellung wieder möglich. Nach der neuen Förderrichtlinie können auch drohnengetragene Sensorik/Aktorik zur Pflanzen­bestandsanalyse und Ausbringung von Nützlingen sowie digitale Optimierungs­maßnahmen zur Effizienzsteigerung von Bewässerungsanlagen gefördert werden. Die Antragstellung erfolgt online über das Serviceportal iBALIS.  

Förderwegweiser - Staatsministerium Externer Link