Förderung
Meldungen
Ausnahmeregelung
Freigabe der Futternutzung auf Brachen
Aufgrund der witterungsbedingten Futterknappheit dürfen Landwirte in den Landkreisen Erding, Freising und München, nicht jedoch in Ebersberg, in diesem Jahr den Aufwuchs von Brachflächen mit beantragtem Nutzungscode 590, 591, 918 als Futtermittel nutzen oder an Nachbarbetriebe abgeben. Der Umbruch der stillgelegten Fläche ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht zulässig. Ausgenommen sind Brachen (ungenutzte Äcker oder Wiesen), die über das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) oder Vertragsnaturschutzprogramm (VPN) gefördert werden.
Auch auf den Ackerflächen, die bereits jetzt als Brache für 2024 vorgesehen sind, darf der Anbau nicht zur Futternutzung verwendet werden. Die politische Entscheidung dazu ist ebenfalls angestrebt, steht allerdings noch aus. Die Futternutzung der Fläche muss dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) möglichst vor Aufnahme der Nutzung mitgeteilt werden. In dringenden Fällen spätesten nach 15 Werktagen über die Mitteilungsfunktion (als Nutzung wegen Futterknappheit) im Online-Serviceportal iBALIS. Das Landwirtschaftsministerium weist aber ausdrücklich darauf hin, dass die Nichtanzeige zu einer Sanktion im Rahmen der Konditionalität führen kann.
Anmeldung mit Betriebsnummer und PIN - iBALIS
Unter Mitteilungen (steht nach dem Anklicken von Start in der Mitte des Bildschirms) - Meldungen/Anzeigen muss "11 - Nutzung von Stilllegung (Futterknappheit)" gewählt werden. Dann müssen im Textfeld nur noch die für die Futternutzung vorgesehenen Flächen (Feldstücke und Schläge) angegeben werden
Förderantragstellung startete im Sommer 2023 wieder
Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital)
Für Landwirte, die z. B. in Agrarsoftware, chemiefreie Beikrautregulierung oder in Sensorik in der Tierhaltung investieren wollen, ist die Förderantragstellung wieder möglich. Nach der neuen Förderrichtlinie können auch drohnengetragene Sensorik/Aktorik zur Pflanzenbestandsanalyse und Ausbringung von Nützlingen sowie digitale Optimierungsmaßnahmen zur Effizienzsteigerung von Bewässerungsanlagen gefördert werden. Die Antragstellung erfolgt online über das Serviceportal iBALIS.
Förderwegweiser - Staatsministerium
Schwerpunkte
Förderwegweiser
Der Förderwegweiser des Staatsministeriums liefert einen Überblick sowie Informationen für die Praxis zu allen Förderprogrammen und Ausgleichszahlungen in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft.
Fristen und Termine im Blick
Die wichtigsten Termine für die flächen- und tierbezogenen Fördermaßnahmen im Förderkalender des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Förderkalender - Staatsministerium
Die Landwirtschaftsverwaltung unterstützt die Antragsteller mit dem Serviceportal iBALIS - kurz für Integriertes Bayerisches Landwirtschaftliches Informationssystem. Landwirte können damit ihre Flächen verwalten und Förderprogramme elektronisch beantragen. Mehr
Die Abteilung L3 Prüfungen und Kontrollen besteht aus den Sachgebieten Förderkontrollen und Fachrechtskontrollen. Sie hat ihren Sitz am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Fürstenfeldbruck. Mehr
Flächenmonitoringsystem (FMS)
Mit dem Flächenmonitoringsystem (FMS) in der landwirtschaftlichen Förderung kommt das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten den Vorgaben der EU nach. Den Landwirten und Landwirtinnen in Bayern geben diese Änderungen mehr Flexibilität in der Förderabwicklung.
Flächenmonitoring in der landwirtschaftlichen Förderung - Staatsministerium
FAL-BY-App
Mit der mobilen App für landwirtschaftliche Förderung können georeferenzierte Fotos von landwirtschaftlichen Parzellen aufgenommen, zugeordnet und übermittelt werden. Die App wurde als Ergänzung zu iBALIS für Android und iOS entwickelt und ist auch offline verfügbar.
Detaillierte Anleitung zur FAL-BY-App - iBALIS-Benutzerhilfe
Nutzen Sie die Funktionen von FAL-BY,
- indem Sie KULAP-Maßnahmen einfach dokumentieren,
- bei unklaren Beobachtungen schnell reagieren,
- schon während des Jahres (z. B. beim Mähen) landwirtschaftliche Tätigkeiten dokumentieren,
- Änderungen der Flächennutzung unkompliziert melden.
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Aufgaben in FAL-BY bearbeiten
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FAL-BY die Foto-App für landwirtschaftliche Förderung in Bayern
Allgemeinverfügung
Ausnahme von der Mindesttätigkeit für Bracheflächen
Für stillgelegte Flächen können Flächenzahlungen nur gewährt werden, wenn auf diesen Flächen jährlich bis zum 15.11. des jeweiligen Antragsjahres eine Mindesttätigkeit durchgeführt wird. Dies kann durch Mulchen, Mähen und Abfahren (ohne landwirtschaftliche Verwertung) oder durch eine Ansaat erfolgen. Auf Antrag kann beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) eine Ausnahme von der Pflicht zur jährlichen Durchführung einer Mindesttätigkeit genehmigt werden. Auf GLÖZ8- und ÖR1a-Brachen ist die Durchführung der Mindesttätigkeit generell nur in jedem zweiten Jahr erforderlich.
Für Bracheflächen, die in bestimmte Maßnahmen des Vertragsnaturschutzprogramms (VNP) einbezogen sind, wird eine Ausnahme von der jährlichen Mindesttätigkeit per Allgemeinverfügung genehmigt. In diesen Fällen müssen Landwirte keinen Antrag am zuständigen AELF stellen. Die konkreten VNP-Maßnahmen sind in der Allgemeinverfügung aufgeführt.
Allgemeinverfügung Mindesttätigkeit
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