Sachkundenachweis im Pflanzenschutz

Vorderseite des Sachkundenachweises Pflanzenschutz

Einen Pflanzenschutz-Sachkundenachweis braucht jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet, abgibt oder andere über Pflanzenschutz berät.

Der Sachkundenachweis muss von der sachkundigen Person online beantragt werden. Die Anträge werden automatisch an das entsprechende Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) weitergeleitet und dort geprüft. Liegen die Voraussetzungen für den beantragten Sachkundenachweis vor, erhalten Sie einen gebührenpflichtigen Bewilligungsbescheid (25 Euro). Im Anschluss versendet ein zentraler Dienstleister den Sachkundenachweis im Scheckkartenformat.

Noch nicht sachkundig? Ausbildung und Prüfung zum Sachkundenachweis

Personen, die Pflanzenschutzmittel anwenden wollen oder zum Einsatz beraten und bisher keinen entsprechenden Nachweis erlangt haben, können sich mit dem unten stehenden Formular zur Ausbildung und Prüfung anmelden.
Personen, die künftig Pflanzenschutzmittel abgeben wollen, setzen sich bitte mit dem für den Erstwohnsitz zuständigen AELF mit Fachzentrum Pflanzenbau in Verbindung. Für die Landkreise Ebersberg, Erding, Freising, Stadt München und Landkreis München ist das Fachzentrum am AELF Rosenheim zuständig.

Anmeldung Sachkundeprüfung pdf 669 KB

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln / Beratung zum Pflanzenschutz

Das regional zuständige AELF bearbeitet die Anträge zur Ausstellung des Sachkundenachweises für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln / Beratung zum Pflanzenschutz.

Abgabe von Pflanzenschutzmitteln

Die Antragsbearbeitung zur Ausstellung des Sachkundenachweises für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln erfolgt durch die überregional zuständigen Sachgebiete L2.3P Landnutzung der ÄELF.

Das Sachgebiet L2.3P Landnutzung am AELF Rosenheim ist in Oberbayern zuständig für:

  • Landkreis Altötting
  • Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
  • Landkreis Berchtesgadener Land
  • Landkreis Ebersberg
  • Landkreis Erding
  • Landkreis Freising
  • Landkreis Garmisch-Partenkirchen
  • Landkreis Miesbach
  • Landkreis Mühldorf a. Inn
  • Landkreis und Stadt München
  • Landkreis und Stadt Rosenheim
  • Landkreis Starnberg
  • Landkreis Traunstein
  • Landkreis Weilheim-Schongau

Anwendung und Abgabe von Pflanzenschutzmitteln

Antragssteller, die aufgrund ihrer Zeugnisse oder Nachweise beide Sachkundeberechtigungen beantragen können, reichen den Antrag bei dem für den Erstwohnsitz zuständigen AELF ein.

Fortbildung

Das Pflanzenschutzgesetz verpflichtet sachkundige Personen, sich regelmäßig fortzubilden.

Fortbildung im Pflanzenschutz - Institut für Pflanzenschutz der LfL Externer Link